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Also wenn man von Süden her die Prüssingstraße entlang fährt, findet man eigentlich schnell eine Möglichkeit, um "legal" mit dem Auto in den Park zu fahren:
1. Zufahrt: Gesperrt für KFZ durch Zeichen 260.
2. Zufahrt: Gesperrt für KFZ durch Zeichen 260.
3. Zufahrt: Gesperrt für KFZ durch Zeichen 260.
4. Zufahrt: Gekennzeichnet mit Zeichen 240 = gesperrt für KFZ.
5. Zufahrt: Gekennzeichnet mit Zeichen 240 = gesperrt für KFZ.
6. Zufahrt (gegenüber Konrad-Zuse-Straße 2): Keine Kennzeichnung und das Tor steht wie üblich offen oder lässt sich ohne Schlüssel aufschieben.
7. Zufahrt: Gekennzeichnet mit Zeichen 240 obwohl Weg nur 1,5m breit = gesperrt für KFZ.
8. Zufahrt: Keine Kennzeichnung.
9. Zufahrt: Keine Kennzeichnung.
10. Zufahrt (am Fußgängerüberweg): Keine Kennzeichnung und das Tor steht auch häufiger offen oder lässt sich ohne Schlüssel aufschieben.
11. Zufahrt: Keine Kennzeichnung. Wird mit einem Schlenker als Zufahrt genutzt, wenn die Tore an 10. tatsächlich festverschlossen sind.

Weiterhin ist es mindestens ungünstig, wenn Wege von der einen Seite als kombinierter Geh- und Radweg gekennzeichnet sind und von der anderen Seiten nichts darauf hindeutet.

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