Die Aussage ist immer noch falsch, da hier ein kombinierter Fuß-Radweg auf eine Straße trifft. Auch wenn es "nur" ein Radweg ist, ist dies trotzdem eine Einmündung. Auch Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer und sollten durch die Regeln der StVO berücksichtigt werden. Sie sollen sich ja auch an die Regeln der StVO halten.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
882
Diskriminierende Werbung
8
Gewässer
194
Laterne
1063
Müll
1692
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
407
Sonstiges
1509
Spielplatz/Sportanlage
205
Stadtbäume
406
Stadtgrün
405
Stadtwald/Wanderwege
541
Straße/Gehweg/Radweg
3427
Straßenreinigung/Winterdienst
605
Straßenschild
963
Die Aussage ist immer noch…
Permalink