Die Aussage ist immer noch falsch, da hier ein kombinierter Fuß-Radweg auf eine Straße trifft. Auch wenn es "nur" ein Radweg ist, ist dies trotzdem eine Einmündung. Auch Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer und sollten durch die Regeln der StVO berücksichtigt werden. Sie sollen sich ja auch an die Regeln der StVO halten.
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