Neuen Kommentar hinzufügen

Die Aussage ist immer noch falsch, da hier ein kombinierter Fuß-Radweg auf eine Straße trifft. Auch wenn es "nur" ein Radweg ist, ist dies trotzdem eine Einmündung. Auch Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer und sollten durch die Regeln der StVO berücksichtigt werden. Sie sollen sich ja auch an die Regeln der StVO halten.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.