Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Information:
OLG Karlsruhe v. 30.05.2012:
Treffen ein gemeinsamer Geh- und Radweg und eine ohne Beschränkung dem Fahrzeugverkehr gewidmete Straße aufeinander handelt es sich um eine Kreuzung im Sinn des § 8 Abs. 1 StVO, an der "rechts vor links" gilt.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1177
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
268
Graffiti
29
Laterne
1688
Müll
2625
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
622
Sonstiges
2045
Spielplatz/Sportanlage
283
Stadtbäume
636
Stadtgrün
672
Stadtwald/Wanderwege
917
Straße/Gehweg/Radweg
5160
Straßenreinigung/Winterdienst
862
Straßenschild
1359
Es ist eine Kreuzung!
Permalink