Wenn die StVO doch bloß ein Zeichen für ein sicheres Miteinander von Fuß-, Rad- und Kraftverkehr böte.
Aber die Begründung, dass der Fußgänger im Fall der Fälle auch mit einem entsprechenden Schild zu Schaden gekommen wäre und man darum auf eine zusätzliche Beschilderung verzichtet, ist natürlich total nachvollziehbar.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1151
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
260
Graffiti
6
Laterne
1549
Müll
2454
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
588
Sonstiges
1966
Spielplatz/Sportanlage
275
Stadtbäume
622
Stadtgrün
662
Stadtwald/Wanderwege
861
Straße/Gehweg/Radweg
4940
Straßenreinigung/Winterdienst
729
Straßenschild
1293
Wenn die StVO doch bloß ein…
Permalink