Wenn der Transporter dort stehen muß, sollte dann nicht wenigstens die gelbe durchgezogene Linie in dem betroffenen Bereich gestrichelt ausgeführt sein (VZ 295 -> VZ 340)? Siehe Anlage 2 StVO.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1151
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
260
Graffiti
6
Laterne
1549
Müll
2454
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
588
Sonstiges
1966
Spielplatz/Sportanlage
275
Stadtbäume
622
Stadtgrün
662
Stadtwald/Wanderwege
861
Straße/Gehweg/Radweg
4940
Straßenreinigung/Winterdienst
729
Straßenschild
1293
Wenn der Transporter dort…
Permalink