Wenn der Transporter dort stehen muß, sollte dann nicht wenigstens die gelbe durchgezogene Linie in dem betroffenen Bereich gestrichelt ausgeführt sein (VZ 295 -> VZ 340)? Siehe Anlage 2 StVO.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1215
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
297
Graffiti
182
Laterne
1830
Müll
2856
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
652
Sonstiges
2163
Spielplatz/Sportanlage
300
Stadtbäume
704
Stadtgrün
785
Stadtwald/Wanderwege
1010
Straße/Gehweg/Radweg
5537
Straßenreinigung/Winterdienst
892
Straßenschild
1434
Wenn der Transporter dort…
Permalink