Wenn der Transporter dort stehen muß, sollte dann nicht wenigstens die gelbe durchgezogene Linie in dem betroffenen Bereich gestrichelt ausgeführt sein (VZ 295 -> VZ 340)? Siehe Anlage 2 StVO.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1230
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
307
Graffiti
198
Laterne
1906
Müll
2929
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
660
Sonstiges
2204
Spielplatz/Sportanlage
306
Stadtbäume
730
Stadtgrün
811
Stadtwald/Wanderwege
1041
Straße/Gehweg/Radweg
5655
Straßenreinigung/Winterdienst
898
Straßenschild
1458
Wenn der Transporter dort…
Permalink