<p>Bei der derzeitgen Versuchsanordnung sind nur noch die von der Karl-Liebknecht-Straße nach links abbiegenden Fahrzeuge hinzu gekommen. Die sind jedoch gegenüber den Fußgängern wartepflichtig, die an der Einmündung die Camsdorfer Straße überqueren (§ 9 Abs. 3 StVO letzter Satz). Die Anforderungen an die Fußgänger sind eigentlich nicht höher geworden.</p>
<p>Der Verkehrsversuch wird von der Straßenverkerhsbehörde häufig beobachtet. Sofern erforderlich wird eine andere (erforderliche, angemessene und geeignete) Verkehrsregelung angeordnet.</p>
Fußgängersicherheit
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