Neuen Kommentar hinzufügen

<p>Bei der derzeitgen Versuchsanordnung sind nur noch die von der Karl-Liebknecht-Straße nach links abbiegenden Fahrzeuge hinzu gekommen. Die sind jedoch gegenüber den Fußgängern wartepflichtig, die an der Einmündung die Camsdorfer Straße überqueren (§ 9 Abs. 3 StVO letzter Satz). Die Anforderungen an die Fußgänger sind eigentlich nicht höher geworden.</p>

<p>Der Verkehrsversuch wird von der Straßenverkerhsbehörde häufig beobachtet. Sofern erforderlich wird eine andere&nbsp; (erforderliche, angemessene&nbsp; und geeignete) Verkehrsregelung angeordnet.</p>

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.