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<p>Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) wird nur auf freier Strecke zwischen Kreuzungen verwendet. An Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrt kommt ein Überweg nur über die Vorfahrtstraße in Betracht und auch dann nur, wenn dort keine Straßenbahn fährt.</p>

<p>Von der Vorfahrtstraße (Karli) abbiegende Kfz sind gegenüber Fußgängern wartepflichtig. Die Fahrzeuge vom Camsdorfer Ufer haben ein Stop-Schild und sind wartepflichtig. Sie können auf Fußgänger angemessen reagieren und werden nicht überrascht sein, dass die Fahrbahn von Fußgängern überquert wird.</p>

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