Aus dem Fehlverhalten anderer die Berechtigung des eigenen Verstoßes gegen bestehende Regeln abzuleiten, ist sicher auch nicht tragbar, da die Gefährdung im konkreten Fall nur auf nochmal schwächere Verkehrsteilnehmer weitergereicht wird.
Das Problem ist einfach, dass in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) keine Mindestbreite für die Fahrradstraße vorgeben ist und die Verantwortlichen der Stadt Jena die Mindestanforderungen, die sich aus den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) ableiten lassen, offenbar komplett ignorieren.
Würde man die beide o.g. Werke ernstnehmen, müsste die Fahrbahn der Fahrradstraße mit Längsparkständen (so wie sie jetzt besteht) mindestens 4,75m breit sein. (4x 1m Verkehrsraum für zwei nebeneinander fahrende Radfahrer je Fahrtrichtung und 0,75m Sicherheitstrennstreichen zu den geparkten Fahrzeugen)
Bei Berücksichtigung von Fahrrädern mit Anhängern kämen für zwei Fahrspuren nochmal 0,3m hinzu und die Mindestbreite beträge 5,35m.
Nach meiner Messung ist die Fahrbahn der Straße "Wenigenjenaer Ufer" ca. 3,5m breit und damit eigentlich schon zu schmal für eine echte Fahrradstraße (ohne Kraftverkehr). Die Freigabe für den Kraftverkehr ist somit schlicht fahrlässig, da sich im Begegnungsfall Fahrrad-Kraftfahrzeug unmöglich die geforderten Seitenabstände zwischen Fahrrad und Kraftfahrzeug und zu den geparkten Fahrzeugen einhalten ließen.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
992
Diskriminierende Werbung
10
Gewässer
216
Laterne
1207
Müll
1926
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
472
Sonstiges
1729
Spielplatz/Sportanlage
229
Stadtbäume
483
Stadtgrün
514
Stadtwald/Wanderwege
687
Straße/Gehweg/Radweg
4079
Straßenreinigung/Winterdienst
626
Straßenschild
1064
Aus dem Fehlverhalten…
Permalink