Die Ausnahmeregelungen sind kein Wunsch der Stadt, sondern in der StVO festgelegt und wer im Falle einer Kontrolle die Ausnahme belegen kann, hat doch nichts zu befürchten.
Alle, die unberechtigt über Gehwege brettern, zahlen im Fall der Fälle halt ihre 55 EUR dafür.
Bin selbst Radfahrer und kann häufig nur den Kopf schütteln, wenn gestandene Männer wie kleine Kinder auf dem Gehweg fahren, weil sie die Straße ja für ach so gefährlich halten ...
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1176
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
268
Graffiti
29
Laterne
1685
Müll
2618
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
620
Sonstiges
2042
Spielplatz/Sportanlage
283
Stadtbäume
634
Stadtgrün
672
Stadtwald/Wanderwege
905
Straße/Gehweg/Radweg
5157
Straßenreinigung/Winterdienst
862
Straßenschild
1360
Die Ausnahmeregelungen sind…
Permalink