Die Ausnahmeregelungen sind kein Wunsch der Stadt, sondern in der StVO festgelegt und wer im Falle einer Kontrolle die Ausnahme belegen kann, hat doch nichts zu befürchten.
Alle, die unberechtigt über Gehwege brettern, zahlen im Fall der Fälle halt ihre 55 EUR dafür.
Bin selbst Radfahrer und kann häufig nur den Kopf schütteln, wenn gestandene Männer wie kleine Kinder auf dem Gehweg fahren, weil sie die Straße ja für ach so gefährlich halten ...
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Die Ausnahmeregelungen sind…
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