Sicher meinte der Herr Richter ausschließlich "Sonderwege", auf denen das Radfahren gestattet ist.
Alles andere wäre ja Anstiftung zur vorsätzlichen Missachtung geltender Regeln, die eigentlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer schützen sollen.
Die mangelnden Kontrollen sind natürlich ein anderes Problem, obwohl man sicher nach einem Monat genug Geld für vernünftige Radwege beisammen hätte, wenn man bei den Gehwegradlern gleich noch die Beleuchtung usw. mitkontrollieren würde ;-)
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