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Ich finde es amüsant, dass davon ausgegangen wird, mit der Einrichtung von Anwohnerparken hätten automatisch alle Anwohnenden einen Parkplatz. Ein Parkausweis für Anwohner berechtigt nur, dort das KFZ abzustellen. Von einer grundsätzlichen Verfügbarkeit darf nicht ausgegangen werden.
Einfach formuliert: wenn 100 Parkplätze vorhanden sind, können auch 200 Anwohnerparkausweise ausgegeben werden.

Es gibt im Übrigen kein Grundrecht auf einen Parkplatz vor der eigenen Haustür. Auch nicht auf einen Parkplatz, zu man ohne rangieren kommt.
Die Wohnmobile stehen dort offensichtlich legal, sind angemeldet, es wird KFZ-Steuer gezahlt.
Die einzigen, die sich nicht an die StVO halten: jene KFZ-Führer, die ihre Fahrzeuge ordnungswidrig auf Gehwegen, im Kreuzungsbereich und auf Grünflächen abstellen. Schuld daran sind aber nicht Wohnmobile, sondern die jeweiligen KFZ-Führer.

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