Neuen Kommentar hinzufügen

Ich hoffe, dass Sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, dass Sie kein KFZ führen dürfen.
Ansonsten wäre Ihnen natürlich §9 Abs(3) StVO bekannt:
"Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, [...]Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. [...] Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Wenn Sie also von der Rudolstädter Straße in den Ahornweg abbiegen möchten, haben
- Rad Fahrende
- zu Fuß Gehende
- eKF Nutzende
Vorrang vor dem Abbiegenden Verkehr!

Der "abgesenkter Bord"-Joker (§10 StVO) kommt hier nicht zur Anwendung, da §9 - in für Sie möglicherweise verständlichere Worte gefasst - die eindeutigere, speziellere, konkretere Regel ist.

Ich bin recht fassungslos, wie Sie Ihr Unwissen offen zur Schau tragen und es nicht versäumen, einfach mal "vielen Radfahern" unterstellen, "Feinheiten" (wie dargelegt: keine Feinheit) nicht zu "wissen".

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.