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Es parken KFZ ordnungswidrig auf dem Gehweg.
Und man möchte Abhilfe schaffen oder das Verbot verdeutlichen, in dem VZ.286 aufgestellt wird?

Gilt in Jena eine eigene, lokale StVO?

Bundesweit ist es ja nun eigentlich so, dass auf dem Gehweg grundsätzlich nicht zu parken/halten ist; Ausnahmen nur mit VZ.315 oder Parkflächenmarkierung.

In VZ.286 trifft eine Regelung für die Fahrbahn, mit ZZ. einen Seitenstreifen. Aber in keinem Fall für einen Gehweg.

Die Gehparker sind umzusetzen. Nachahmungseffekt unzweifelhaft vorhanden, Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch absolute Nichtnutzbarkeit des Gehweges.

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