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Es sei darauf hingewiesen, dass beim Überholen von Radfahrenden stets ein "ausreichender Seitenabstand" einzuhalten ist, der mit der letzten Novelle der StVO sogar in konkrete Werte gegossen wurde: 1,5m innerorts.

Aus der Furtmarkierung allein ergibt sich außerdem keine vorgeschriebene Fahrrichtung. Beim Schutzsstreifen handelt es sich auch um keinen Sonderweg, bei dessen Verlassen konkret §10 StVO gelten könnte. Vielmehr besteht dort Mischverkehr, wie in den meisten Straßen Jenas auch.

Im Übrigen irritiert es mich, wenn Sie also sehen, dass da hinter der Aufleitung eine Arbeitsstelle ist, Radfahrende also gar keine andere Möglichkeit haben, als auf der Fahrbahn zu radeln, Sie das schon mehrfach beobachtet haben, aber davon nach eigener Aussage wiederholt "überrascht" sind...

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