In der Tat hatten alle Verkehrsteilnehmenden seit 1977 (westl. Bundesländer) zeit, sich mal über den Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radweg zu informieren.
Die Realität auf der Straße sieht so aus, dass ca. 50-80% der Verkehrsteilnehmenden den Schutzstreifen fälschlicherweise für einen Radweg halten.
Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und es steht - im Unterschied zum Radfahrstreifen - völlig außer Zweifel, dass beim Überholen von Rad Fahrenden hier ein ausreichender Seitenabstand (mit StVO-Novelle 2020: mind(!) 1,5m) einzuhalten ist.
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