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Bitte korrekt recherchieren, das Thema ist brisant und fordert mehr Aufmerksamkeit:

https://www.mtb-news.de/news/aenderungen-waldgesetz-thueringen/#:~:text….

Wir sind hier in Thüringen, nicht in NRW:

„Reiten und Radfahren ist auf dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nicht stattfinden, gestattet. Gesonderte Verkehrssicherungspflichten für den Waldbesitzer ergeben sich daraus nicht. Der Benutzer hat sich auf die aus der Waldeigenschaft der Wege und Straßen sowie deren Zustand und Bewirtschaftung ergebende Gefährdung einzustellen.“

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