Neuen Kommentar hinzufügen

Die Antwort ist aus Sicht von Betroffenen absolut nicht nachvollziehbar.
Die Neugasse ist ein, nein DAS Paradebeispiel für den Falschparkerwildwuchs in Jena.
Tagtäglich lässt sich beobachten, wie das absolute Haltverbot insbesondere im Einmündungsbereich Grietgasse vollständig ignoriert wird.
Der Fahrverkehr nimmt in Ermangelung verfügbarer Restfahrbahnbreite dann den (linken) Gehweg in Anspruch, als zu Fuß Gehender darf man sehen, dass man nicht angekarrt wird.

Die Gehwege in der Neugasse sind untermaßig und eigentlich nur im Gänsemarsch nutzbar. Wenn dort ein EKF wie im Foto abgestellt wird, ist der Gehweg de facto NICHT nutzbar.
Hier auf allgemeine Nutzungsbedingungen hinzuweisen, läuft einfach fehl. Es gilt die StVO. Das Abstellen wie im Foto ist unabhängig irgendwelcher privatrechtlichen Nutzungsbedingungen zwischen Anbieter und "Mieter" nicht zulässig.

Eine mögliche Antwort wäre daher gewesen:
- wir waren da, EKF steht nicht mehr ordnungswidrig auf dem Gehweg
- "wir werden die Neugasse im Rahmen der üblichen Überwachung Mo-Do(Fr) zwischen 8 und 15(12) Uhr hin und wieder kontrollieren, Verwarngelder aussprechen und einfach hoffen, dass das Falschparken dann auf wundersame Weise aufhört. Selbstverständlich finden Mo-Do(Fr) zwischen 15(12) und 8 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen keine Kontrollen statt. "

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.