<p>Vielen Dank für die konstruktive Kritik, welche wir auch entsprechend weitergeben.</p>
<p>Grundsätzlich möchten wir im Vorfeld darauf hinweisen: Das Ordnungsamt kann stets ein Auge mit auf den Sachverhalt bei ihren Außeneinsätzen haben, dennoch obliegt es den Betreibern sowie den Nutzern sicher zustellen das ein solcher E-Roller richtig abgestellt wird. Insofern dies nicht geschehen ist, können auch die Beschwerdeführer eigeninitiativ Abhilfe schaffen. Dies wäre z.B. durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Betreiber - Zuordnung durch Emblem auf dem Fahrzeug - oder durch umstellen des Fahrzeuges möglich.</p>
<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>
Vielen Dank für die…
Permalink