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Die Antwort ist unfassbar.
Wenn also ein für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt wurde, sollen sich Betroffene an den Vermieter des Fahrzeuges wenden?

Das spiegelt ja hervorragend die Arbeitseinstellung des Ordnungsamtes wider.
Richtige Antwort:
"bitte dokumentieren Sie den Verstoß gegen die StVO zukünftig eindeutig mit erkennbarem Kennzeichen und senden dies zusammen mit allen notwendigen Angaben an: [...]. Wir leiten dann ein Bußgeldverfahren ein."

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