Auch im Rautal sowie am Löbdergraben gibt es solche Markierungen, die den Empfehlungen (Breite 1,25-1,50 m) nicht gerecht werden. Am Rautal ist die Strichbreite fast größer als die Nutzbreite. Man sollte sich wenigstens an die Vorschriften halten um nicht auf Biegen und Brechen den Radfahrern alles recht machen zu wollen. Wenn man sich das Schriftgut zum Errichten solcher Schutzstreifen genauer ansieht und danach handeln würde, würden viele solche Linien den Prüfungen nicht standhalten.
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