das stimmt so nicht!
Auf der linken Seite ist KEIN benutzungsplichtiger Radweg.
Der Weg ist für Radfahrer frei, d.h. man darf ihn benutzen, muss dann aber Schrittgeschwindigkeit fahren.
Wenn kein blaues Schild mit Fahrradsymbol vorhanden ist, ist es kein benutzungspflichtiger Radweg. Und das ist auch gut so, denn Radwege auf der linken Seite sind für die Radfahrer an Kreuzungen extrem gefährlich, da Autofahrer dort nicht mit Radfahrern, die Vorfahrt hätten, rechnen.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1151
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
260
Graffiti
6
Laterne
1549
Müll
2454
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
588
Sonstiges
1966
Spielplatz/Sportanlage
275
Stadtbäume
622
Stadtgrün
662
Stadtwald/Wanderwege
861
Straße/Gehweg/Radweg
4940
Straßenreinigung/Winterdienst
729
Straßenschild
1293
das stimmt so nicht!Auf der…
Permalink