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in dem Zusammenhang bitte den GESAMTEN Abschnitt der Camburger Straße hinsichtlich der angeordneten Radwegebenutzungspflicht (stadteinwärts) bzw. linksseitigen(!) Freigabe (stadtauswärts) überprüfen und entsprechend der geltenden Vorschriften beschildern.

Die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht stadteinwärts ist absurd, wenn bei identischer Verkehrsbelastung stadtauswärts legal auf der Fahrbahn gefahren werden darf, im Bereich des Schutzstreifens sogar gefahren werden muss.

Vor dem Beginn des Schutzsstreifens (Foto) kann auch direkt das Z.205 (Vorfahrt achten) abgeordnet werden. Der Nachrrang des Radverkehrs beim Einfahren auf die Fahrbahn (Schutzstreifen) ergibt sich direkt aus §10 StVO.
Ach, eigentlich kann man den ganzen Mist da hinten auch so lassen. Besser kann man Bürgern nicht sagen: "Fahrt mit dem Auto!"

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