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Dazu sei gesagt, dass das genannte Urteil des Amtsgerichtes(!) aus 2007 stammt.
Mit der Überführung des europäischen Datenschutzrechtes in Länderrecht (DSGVO) haben sich Definitionen und Standpunkte etwas verschoben/geändert.

Nun kann man sicherlich geteilter Auffassung darüber sein, ob ein KFZ-Kennzeichen im öffentlichen Raum in jedem Zusammenhang ein sensibles Datum ist. Mit der generellen Entscheidung, Kennzeichen hier unkenntlich zu machen, liegt die Stadt sicherlich nicht falsch. Der Aufschrei von wegen "Klage einreichen!" ist dann jedoch widerum auch etwas sehr kassandra-esk. :)

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