Da Entsorgungstermine immer mit den Kalenderwochen einhergehen, treten insbesondere unmittelbar nach dem Jahreswechsel scheinbar einige Unklarheiten auf. Großes Durcheinander gibt es dann erst recht, wenn die letzte Kalenderwoche des alten Jahres ungerade ist (z. B. KW 53) und das neue Jahr ja mit KW 1 beginnt. Dann nämlich folgen 2 ungerade Wochen nacheinander und die Leerung wird u. U. um eine weitere Woche ausgesetzt.
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