Liebe Mitarbeiter:innen des Fachdienstes Mobilität,
ich bin irritiert, wenn die fachlich zuständige Stelle davon spricht, dass
"Die Baustelle somit gem. den Richtlinien ordnungsgemäß abgesichert [ist]."
Es wird eine Kritik am Mobilzaun geäußert, nicht an der Absicherung einer Baustelle/Arbeitsstelle gegen unbefugten Zutritt o.Ä.
Maßgeblich und einschlägig ist hier selbstverständlich - da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt - die RSA. Und graue Mobilzäune sind nun keine Absperrungen, sind laut RSA nicht vorgesehen.
Hier bedarf es ergänzender/alternativer Einrichtungen wie z.B. Absperrschranken.
Ich kann und will mir nicht vorstellen, dass der Fachdienst Mobilität für das Bereiten eines Hindernisses in dieser Ausführung eine VAO ausgestellt hat.
Anzuführen sind hier Probleme für Bürger:innen mit eingeschränktem Sehvermögen.
Für Rad Fahrende, die nach StVO hier auf dem Gehweg fahren müssen (Kinder vor vollend.8. LJ) oder dürfen (10. LJ, Begleitpersonen) besteht bei derartigen Mobilzäunen stets die Gefahr eines Verhakens des Lenkers am Mobilzaun.
Diese latente Gefahr mag bei Gehwegbreiten von 2,5m vernachlässigbar sein. Hier ist die verfügbare Gehwegbreite, bzw. der lichte Raum zu schmal, als dass diese Ausführung auch nur toleriert werden kann - von einer Anordnung(!) ganz abgesehen.
Es drängt sich erneut und wiederholt der Eindruck auf, dass der Fußverkehr in der Stadt Jena einen unglaublich niedrigen Stellenwert besitzt. Sei es bauliche Ausführung von handtuch-schmalen Gehwegen, die Anordnung von Z.315 mit dem Gehwegparken legalisiert wird, die nicht-Ahndung von ordnungswidrigem Gehwegparken im gesamten Stadtgebiet oder die bei so vielen Arbeitsstellen anzutreffende Gleichgültigkeit bei der Umsetzung einer regelkonformen Absperrung.
Dazu zählt die Dauerbaustelle am Engelplatz, wo aufgrund einer eingerichteten Zufahrt seit Beginn der Baustelle der Gehweg ersatzlos entfallen ist, die Andienung aber tagtäglich über die Einmündung Schillergässchen erfolgt. Dazu zählt auch die unsachgemäße Sperrung des Gehweges in der Löbstedter Straße vor HsNr 23/25.
Richtliniengemäß?
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