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Die Antwort ist offensichtlicher Unsinn und in sich widersprüchlich. Selbstverständlich gehören Gehwege zu einer Straße dazu und sind als solche dem (Fuß-) Verkehr gewidmet. Wie Sie schon richtig schreiben, dient die *Straßen*beleuchtung dazu, öffentlich gewidmete *Straßen* und Wege zu beleuchten. Gehwege *sind* Teil einer *Straße*, öffentlich gewidmet und sind damit auch zu beleuchten. In wessen Eigentum die jeweiligen, öffentlich dem Verkehr gewidmeten Verkehrsflächen stehen, ist dafür völlig unerheblich.

Wie kommen Sie auf die Idee, daß es anders sein könnte?

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