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Wenn es ein öffentlicher Weg wäre, der demnach in die Zuständigkeit der Stadt fallen würde, hätte sich die Stadt wahrscheinlich nicht für aktuelle Lösung entschieden. Und falls doch hätten sie spätestens bei der Prüfung des Mangels den Fehler bemerkt und würden jetzt nach bessern. Die Stadt schreibt ja aber sogar nach der Prüfung, dass das Thema in der Verantwortung des Eigentümers liegt.

Den Vergleich finde ich da schon passend. Wie Sie schon geschrieben haben, könnte es ja z.B. Vorschriften geben, an die sich alle halten müssen und die einem Wildwuchs vorbeugen. Die Winterräumung ist z.B. ja auch für private Wege vorgeschrieben, wenn diese öffentlich zugänglich sind.
Dass eine bestimmte Art von Beleuchtung verpflichtend ist, würde ich bezweifeln. Selbst die Stadt stellt ja unterschiedliche Beleuchtungen auf. Ich denke im wesentlichen geht es darum, dass der Platz überhaupt sicher beleuchtet ist. Und für den kleinen Weg braucht man vllt. auch nicht unbedingt die grellen Flutlichtscheinwerfer, die aktuell überall aufgestellt werden.

Wie dem auch sei. Wer auch immer am Ende für was genau zuständig ist, ich glaube wir sind uns letztlich beide in dem Punkt einig, dass eine Absprache zwischen Stadt und Eigentümer sinnvoll gewesen wäre und das Problem dadurch vermutlich sogar gar nicht erst aufgetreten wäre.

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