Als Radfahrer darf man dort höchstens in jungen Jahren auf dem Gehweg fahren.
Ansonsten fährt man auf der Fahrbahn, die gleichzeitig Vorfahrtsstraße ist und damit braucht man sich um die Wartepflicht gegenüber den Fahrzeugen von der Stadtrodaer Straße gar keine Gedanken machen.
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