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<p>Werte:r HF,</p>

<p>Vielen Dank für ihre Anfrage. Insofern Sie ihr Anliegen als eigenständigen Mangel einstellen, geben wir diesen gern an den Fachbereich Graffiti-Beseitigung weiter. Dort wird der Sachverhalt auf Zuständigkeit geprüft. Sollte es sich wider Erwarten um private Grundstücke handeln, so können wir als Stadt keine Reinigung veranlassen. Hierfür ist der jeweilige Eigentümer selbst zuständig.</p>

<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>

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