Radwege sind lt. STVO dann nicht benutzungspflichtig wenn sie z.B. wegen Glätte und Schnee oder nicht umfahrbarer Hindernisse nicht gefahrlos benutzt werden können. Dann darf die Fahrbahn benutzt werden. Es ist also keine Änderung der Fuß- / Radwegbeschilderung notwendig.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1137
Diskriminierende Werbung
17
Gewässer
257
Laterne
1513
Müll
2387
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
584
Sonstiges
1940
Spielplatz/Sportanlage
273
Stadtbäume
609
Stadtgrün
652
Stadtwald/Wanderwege
847
Straße/Gehweg/Radweg
4845
Straßenreinigung/Winterdienst
710
Straßenschild
1269
Radwege sind lt. STVO dann…
Permalink