Radwege sind lt. STVO dann nicht benutzungspflichtig wenn sie z.B. wegen Glätte und Schnee oder nicht umfahrbarer Hindernisse nicht gefahrlos benutzt werden können. Dann darf die Fahrbahn benutzt werden. Es ist also keine Änderung der Fuß- / Radwegbeschilderung notwendig.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1180
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
269
Graffiti
31
Laterne
1692
Müll
2628
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
624
Sonstiges
2049
Spielplatz/Sportanlage
286
Stadtbäume
636
Stadtgrün
672
Stadtwald/Wanderwege
921
Straße/Gehweg/Radweg
5167
Straßenreinigung/Winterdienst
862
Straßenschild
1360
Radwege sind lt. STVO dann…
Permalink