Über die Antwort des Mängelmelder-Teams der "Lichtstadt" Jena auf meine Mängelanzeige: Mängelmeldung #8192-2022 Gewässer, war ich doch sehr erstaunt.
Wer soll denn der ominöse Anlagenbetreiber sein, an wen soll ich mich überhaupt wenden?
Im Übrigen habe ich gedacht, dass das Mängelmelder-Team auch Mängel anmahnt und vom Verursacher beseitigen lässt, bei dem die "Lichtstadt" Jena nicht direkt der Verursacher ist, da die Stimme der "Lichtstadt" Jena mehr Gewicht hat als die Stimme des Bürgers XY.
Wie ist es eigentlich mit der Haftung, ist bei Schäden die "Lichtstadt" Jena nicht mit haftbar, da der "Lichtstadt" Jena die Gefahrensituation bekannt ist, sie aber nichts diesbezüglich unternimmt?
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1117
Diskriminierende Werbung
15
Gewässer
252
Laterne
1454
Müll
2322
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
560
Sonstiges
1908
Spielplatz/Sportanlage
271
Stadtbäume
594
Stadtgrün
640
Stadtwald/Wanderwege
828
Straße/Gehweg/Radweg
4757
Straßenreinigung/Winterdienst
696
Straßenschild
1239
Über die Antwort des…
Permalink