Über die Antwort des Mängelmelder-Teams der "Lichtstadt" Jena auf meine Mängelanzeige: Mängelmeldung #8192-2022 Gewässer, war ich doch sehr erstaunt.
Wer soll denn der ominöse Anlagenbetreiber sein, an wen soll ich mich überhaupt wenden?
Im Übrigen habe ich gedacht, dass das Mängelmelder-Team auch Mängel anmahnt und vom Verursacher beseitigen lässt, bei dem die "Lichtstadt" Jena nicht direkt der Verursacher ist, da die Stimme der "Lichtstadt" Jena mehr Gewicht hat als die Stimme des Bürgers XY.
Wie ist es eigentlich mit der Haftung, ist bei Schäden die "Lichtstadt" Jena nicht mit haftbar, da der "Lichtstadt" Jena die Gefahrensituation bekannt ist, sie aber nichts diesbezüglich unternimmt?
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1141
Diskriminierende Werbung
17
Gewässer
258
Laterne
1516
Müll
2396
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
585
Sonstiges
1947
Spielplatz/Sportanlage
274
Stadtbäume
611
Stadtgrün
653
Stadtwald/Wanderwege
852
Straße/Gehweg/Radweg
4852
Straßenreinigung/Winterdienst
715
Straßenschild
1272
Über die Antwort des…
Permalink