Über die Antwort des Mängelmelder-Teams der "Lichtstadt" Jena auf meine Mängelanzeige: Mängelmeldung #8192-2022 Gewässer, war ich doch sehr erstaunt.
Wer soll denn der ominöse Anlagenbetreiber sein, an wen soll ich mich überhaupt wenden?
Im Übrigen habe ich gedacht, dass das Mängelmelder-Team auch Mängel anmahnt und vom Verursacher beseitigen lässt, bei dem die "Lichtstadt" Jena nicht direkt der Verursacher ist, da die Stimme der "Lichtstadt" Jena mehr Gewicht hat als die Stimme des Bürgers XY.
Wie ist es eigentlich mit der Haftung, ist bei Schäden die "Lichtstadt" Jena nicht mit haftbar, da der "Lichtstadt" Jena die Gefahrensituation bekannt ist, sie aber nichts diesbezüglich unternimmt?
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
882
Diskriminierende Werbung
8
Gewässer
194
Laterne
1064
Müll
1696
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
407
Sonstiges
1510
Spielplatz/Sportanlage
205
Stadtbäume
406
Stadtgrün
408
Stadtwald/Wanderwege
541
Straße/Gehweg/Radweg
3431
Straßenreinigung/Winterdienst
605
Straßenschild
965
Über die Antwort des…
Permalink