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Dann zitiere ich mal aus §12 StVO:
So darf man laut Paragraph 12 der StVO einen Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen und Stellflächen abstellen. Wer seinen Anhänger im öffentlichen Parkraum parkt, sollte diesen also hin und wieder umparken. Ein Gespann ist von dieser Regelung ausgenommen, allerdings möchten wohl die wenigsten Fahrzeughalter ihr Auto samt Anhänger dauerhaft parken.

Quelle:
https://www.pkw.de/ratgeber/wartung-pflege/anhaenger-parken

Und auch ich kenne Stellen wo dauerhaft (>2 Wochen) Anhänger an einer Stelle stehen und dringend benötigte Parkplätze blockieren.

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