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Durch die Beschilderung hat die Stadtverwaltung Radfahrern eine Benutzungspflicht des Geh-/ Radwgs auferlegt, also von der Nutzung der Fahrbahn ausgeschlossen, obwohl einige aufgrund ihrer Geschwindigkeit auf der Fahrbahn (Straße) fahren müssten.

Also ganz unschuldig ist die StVB nicht an der Bedrängnis der Fußgänger, wenn sie bergab eine B-Pflicht anordnet. Ich bin an dieser Stelle oftmals rücksichtsvoll und regelwidrig auf der Fahrbahn gefahren, mit mind. 40 km/h.

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