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Inhaltlich völlige Zustimmung!
Die Pflicht zur Benutzung von Gehwegen (und Absteigen beim Queren von Einmündungen/Kreuzungen) besteht allerdings lediglich bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.
Zwischen dem 8. und 10. Geburtstag _darf_ auf dem Gehweg gefahren werden :)

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