<p>Sehr geehrter Mitteiler,</p>
<p>entgegen Ihrer Mitteilung, und auch wenn es nicht Ihre Auffassung sein mag, wurde der Mangel in Form einer gebührenpflichtigen Verwarnung beseitigt. Vorliegend handelt es sich nicht um einen Mangel im herkömmlichen Sinne, sondern um ordnungswidriges Verhalten, welches mittels Sanktionen durch die Vollzugsdienstmitarbeiter der Stadt Jena geahndet wurde.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ihre Verkehrsüberwachung</p>
<p> </p>
Sehr geehrter Mitteiler, …
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