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Z.254 ist eine Beschränkung des fließenden Verkehrs. Der Grund für die Beschränkung ist nicht ersichtlich.
Nach Ihrer ist-so-Logik hätte man auch direkt Z.250 aufstellen können. Dessen Anordnung wäre genauso "rechtskonform". Aber das würden Sie vermutlich dann direkt nicht mehr so sehen.

Aber sie können gerne mal den Versuch starten, die Beschränkung zu begründen. Los gehts:

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