Ihre Bitte in allen Ehren, aber es ist nun mal so daß Radfahrer Verkehrsteilnehmer sind und als solche vorrangig die vorhandene Infrastruktur für den fließenden Verkehr (Straßennetz) nutzen müssen.
Im Gesetz werden sehr strenge Anforderungen an die Einrichtung von Radwegen gelegt, da damit ein Verbot der Straßennutzung (für Radfahrer) einhergeht wenn ein Radweg ausgewiesen ist.
Wie hier zu lesen ist (https://verkehrslexikon.de/Module/Anordnung_der_Radwegepflicht.php) dürfen Radwege nur ausgewiesen werden wenn eine konkrete über das normale Maß hinausgehende Gefährdung der Radfahrer festgestellt wurde was in jedem Fall eine Einzelentscheidung ist.
Der Tenor der Entscheidungen der Gerichte ist in den letzten Jahren wohl daß grundsätzlich die Radfahrer die Straßen zu benutzen haben und keine Sonderwege (Radwege, gemeinsame Rad/Fußwege) eingerichtet werden. Ausnahmen siehe oben.
Das Einrichten gemeinsamer Rad-/Fußwege hat wie Sie richtig bemerken ein hohes Gefährdungspotential der Fußgänger, da kaum ein Radfahrer weiß das hier die Fußgänger bei der Nutzung absoluten Vorrang haben.
Insofern ist also nur die Alternative den Radverkehr auf den Straßen zu führen was der Intention des Gesetzgebers entspricht (s. oben) und in anderen Städten auch gut klappt.
Ihre Bitte in allen Ehren,…
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