Baulärm darf gesetzlich erst ab 7Uhr morgens beginnen. Die Arbeit der Bauarbeiter in allen Ehren aber Ruhezeit ist nun mal Ruhezeit. Die betroffenen Anwohner schlafen bestimmt bei der Wärme auch gern mal die umstrittene halbe Stunde früh länger da kühler. Hier geht es also um gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung von Gesetzen. Einspruch daher nicht stattgegeben!
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1167
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
262
Graffiti
15
Laterne
1634
Müll
2560
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
603
Sonstiges
2005
Spielplatz/Sportanlage
279
Stadtbäume
628
Stadtgrün
666
Stadtwald/Wanderwege
883
Straße/Gehweg/Radweg
5057
Straßenreinigung/Winterdienst
839
Straßenschild
1324
Einspruch nicht stattgegeben!
Permalink