Baulärm darf gesetzlich erst ab 7Uhr morgens beginnen. Die Arbeit der Bauarbeiter in allen Ehren aber Ruhezeit ist nun mal Ruhezeit. Die betroffenen Anwohner schlafen bestimmt bei der Wärme auch gern mal die umstrittene halbe Stunde früh länger da kühler. Hier geht es also um gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung von Gesetzen. Einspruch daher nicht stattgegeben!
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1192
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
288
Graffiti
166
Laterne
1779
Müll
2772
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
645
Sonstiges
2127
Spielplatz/Sportanlage
294
Stadtbäume
667
Stadtgrün
732
Stadtwald/Wanderwege
970
Straße/Gehweg/Radweg
5378
Straßenreinigung/Winterdienst
882
Straßenschild
1396
Einspruch nicht stattgegeben!
Permalink