Nach StVO fährt eine erwachsene Person, die ein Kind (vor dem vollendeten 8.Lebensjahr) begleitet, ersteinmal völlig legal auf dem Gehweg.
Insofern ist die (rhetorische) Frage inhaltlich nicht zu beantworten, da keine Regelwidigkeit vorliegt.
Dazu: §2, Abs. 5, S.3 StVO
Bitte, gern geschehen.
Nach StVO...
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