In der RMS-1
4.6.3. heisst es: "Der Abstand der Haltlinien von Fußgänger- und Radfahrerfurten beträgt mind. 1,0m."
Hier ist die Haltlinie so aufgebracht, dass GAR KEINE Fußgängerfurt mehr da ist, die Haltlinie wäre also RMS-1-Konform um MINDESTENS 2 Meter weiter von der abbiegenden Hauptstrasse entfernt aufzubringen, wenn man von einem Fußweg von nur einem Meter ausgeht.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1214
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
296
Graffiti
181
Laterne
1821
Müll
2846
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
649
Sonstiges
2158
Spielplatz/Sportanlage
299
Stadtbäume
702
Stadtgrün
777
Stadtwald/Wanderwege
1005
Straße/Gehweg/Radweg
5521
Straßenreinigung/Winterdienst
891
Straßenschild
1425
In der RMS-1 4.6.3. heisst…
Permalink