Es wurden scheinbar keine Kontrollen durchgeführt, da mir fast Täglich zu denselben Zeiten Hunde (natürlich ohne Leine und gerne mit viel Abstand zum Besitzer) begegnen.
Soll man jedes Mal direkt die Polizei anrufen, wenn man sich erschreckt oder belästigt fühlt?
Oder darf ich nach dem Urteil des OLG Koblenz (Beschl. v. 19.10.2018, Az. 1 U 599/18) Tierabwerhspray o.ä. verwenden, wenn mir der Hund zu nah kommt?
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