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auch in Jena gilt die Straßenverkehrsordnung.
Dort findet man im §3 die Vorgabe zum umgangssprachlichen Sichtfahrgebot.
"Die Geschwindigkeit ist [...] den [...] Sicht- und Wetterverhältnissen [...] anzupassen"

Nur, weil irgendwo 30km/h als unter besten Bedingungen maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit erlaubt sind, darf nicht automatisch immer 30kmh gefahren werden.
Und nur, weil am Fahrrad die Mindestausstattung an Licht nach StVZO angebracht ist, gilt auch dort: angepasste Geschwindigkeit. Wer zu Fuß Gehende im Stadtgebiet "übersieht", weil gerade kein Flutlicht am Straßenrand den Weg beleuchtet, war: zu schnell.

Es gibt kein Recht auf das Erlangen von Höchstgeschwindigkeit an jeder Stelle.

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