Vollständige Nutzung des Gehweges vorm Wohngebäude als Baustellenzufahrt. Hierdurch entstehen starke Verunreinigungen im Eingangsbereich und im Gebäude Lützowstraße 25. Hinzu kommen Schäden an Fahrrädern durch Fahren auf dem stark verschmutzten Weg, Zerstörung des Eingangsbereiches, starke Lärmbelästigung usw.