Wiederholtes Zuparken des Fußweges durch Fahrzeuge. Hier ist parken in der Markierung und teilweise auf dem Fußweg erlaubt aber immer so, dass Fußgänger den Gehweg nutzen können.
Hier müssen dringen Aktivitäten von Seiten Ordnungsamt unternommen werden und zwar in den Nachmittagsstunden nicht tagsüber. Leider war ein direkter Kontakt ohne Erfolg.