In der Lobedaer Straße ist ab der Kreuzung Keßlerstraße mit VZ.240 ein linksseitiger Geh- und Radweg angeordnet. Dies steht im Widerspruch zur baulichen Ausführung des Abschnittes, da jeweils unterschiedliche ausgestaltete Flächen (rote Pflasterung, graue Pflasterung) vorhanden sind.
Unklar bleibt daher, ob die angeordnete Benutzungspflicht auch für den Bereich der Saalebrücke gilt.