Unnötige und durchgehende Behinderung der Sichtachse auf den in beide Richtungen benutzungspflichtigen Geh- und Radweg durch Gas- und Stromkasten, mannshohe Zaunsfelder und Werbeplakate.
Stadtauswärtsfahrende Radfahrer werden hier unnötig gefährdet und könnten auf der Straße wesentlich sicherer unterwegs sein.