Straße/Gehweg/Radweg

#1404-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Unklare Radverkehrsführung und fehlende Querungsmöglichkeit:
Nach der Einmündung der Zufahrtsstraße zum Spaßbad verjüngt sich der Radwegsstreifen auf 1,5m und ist somit nicht mehr für die linksseitige Radverkehrsführung zulässig.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 37:
"Voraussetzung für die Anordnung ist, dass

#1393-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Unklare Radverkehrsführung:
Nach Querung der Zufahrtsstraße zum Spaßbad erfolgt keine weitere Kennzeichnung des Radweges durch Zeichen 241, sodass die rote Pflasterfläche bestenfalls zum optional befahrbarem, sonstigen Radweg wird. Es fehlt in jedem Fall der Hinweis auf die Zweirichtungsführung des Radverkehrs, also den Gegenverkehr ab dieser Stelle.

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