Formal falsche Anbringung von Zeichen 1000-32.
vgl. Anlage 2 Abschnitt 1 lfd. Nr. 2.1 zu §41 Absatz 1:
"Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205."
Weiterhin fehlt unter Zeichen 209-20 ein Zusatzzeichen, dass Radfahrern das Abbiegen nach links auf den Radweg erlaubt.