Straßenschild

#742-2019  Straßenschild

Wer hat sich denn den Spaß ausgedacht?
VZ.240 ordnet eine Radwegebenutzungspflicht an. Radfahrende in Richtung Norden haben zwingend die hier als "gemeinsamer Geh- und Radweg" angeordnete Nebenfläche zu nutzen. An eben jene Anordnung der Radwegebenutzungspflicht sind entsprechend der VwV-StVO konkrete Anforderungen gestellt.

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