Beschreibung des Mangels
Wir waren heute im Park "Landfeste" mit unserem Kinderwagen spazieren und haben wieder einmal diverse größere Hunde unangeleint durch den Park rennen sehen. Als wir einen der Besitzer auf die Leinenpflicht hingewiesen (s. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena, Paragraph 13, Absatz 5: "(5) In Grün- und Parkanlagen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden.") haben, wurde uns erklärt dass dort angeblich keine Leinenpflicht existiert und diese in Jena nur im Paradies und auf dem Marktplatz gilt. Ich bitte sie daher vermehrt Kontrollen zur Einhaltung der Leinenpflicht durchzuführen sowie am Parkeingang mit einem Schild auf die Leinenpflicht aufmerksam zu machen.
Es ist eine Zumutung in Jena in den Parks spazieren zu gehen...
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.928611130631, 11.586091350764
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Wie Sie bereits richtig festgestellt haben, sind Hunde gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena in allen öffentlichen Grün- und Parkanlagen anzuleinen. Dazu gehört auch die "Landfeste."
Der Zentrale Ermittlungs- und Vollzugsdienst (ZEVD) führt regelmäßige Kontrollen durch, um diese Leinenpflicht durchzusetzen. Die Mitarbeiter wurden angewiesen, die Kontollen noch einmal zu verstärken.
Eine zusätzliche Beschilderung der einzelnen Bereiche ist nicht vorgesehen.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #12194-2023, die neue ID ist: #12081-2023.
Kommentare
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Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 16.10.2023 - 11:41